Präambel

"Geschlagen zu werden ist nicht das Merkmal der Frauen,
sondern einer Gesellschaft, die es duldet, in der es möglich ist."
C. Benard / E. Schlaffer

 

Mehr als 5 Millionen Frauen werden jährlich in der Bundesrepublik Deutschland von ihren Männern misshandelt oder bedroht. Ca. 250.000 davon suchen für einige Tage, Wochen oder Monate ein Frauenhaus auf. Diese Frauen bedürfen sozialer Hilfe, weil die Möglichkeiten des Ehe-, Polizei- und Strafrechts nicht ausreichen, ihnen Schutz zu gewähren. Verlassen die Frauen die Gewaltbeziehung, so tritt ein Bedarf nach Unterkunft, Mitteln für den Lebensunterhalt, nach persönlicher Beratung und Betreuung und nach Beratung und Betreuung der Kinder ein. Es geht auf politischer Ebene darum, die Bedürfnisse geschlagener und misshandelter Frauen anzuerkennen und dies als gesellschaftlich zu lösende Aufgabe zu betrachten, und zwar durch entsprechende gesetzliche Regelungen sowie durch die Bereitstellung materieller und persönlicher Hilfen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die besondere Lebenslage der Frauen und Kinder den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigt.

 

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